Bildungskurse für Paare und Familien

 
  
 
Grundsätzliches
  • Ziel des Familienfonds ist die Förderung von Familien in Veranstaltungen der Familienbegegnung und -bildung.
  • Familien können gefördert werden bei Veranstaltungen des Erzbistums Freiburg, seiner Gliederungen und Einrichtungen, einschließlich der kirchlichen Verbände und Werke, die der Familienbegegnung und -bildung dienen und Anregungen geben zu einem Leben aus dem Glauben.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuschüsse aus den Haushaltsmitteln der Erzdiözese Freiburg können nur in dem Maß bewilligt werden, wie die Erzdiözese Freiburg Gelder zur Verfügung stellt.
 

Es gibt folgende Fördermöglichkeiten:

 
Individualzuschuss Bildungskurse
Bezuschusst werden:
Veranstaltungen, die das Referat Ehe-Familie-Diversität selbst oder in Kooperation durchführt. Hierfür können Familien und Paare eine Ermäßigung der Teilnahmegebühr erhalten.

Höhe des Zuschusses:
Familien und Paare: Wohngeldberechtigte oder Empfänger*innen des Kinderzuschlags erhalten eine Ermäßigung von 40%.
ALG II -Empfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 70%.
Studierende/Auszubildende (mind. Eine*r von Beiden) erhalten eine Ermäßigung von 50% des Teilnahmebeitrags.
Entsprechende Nachweise (z.B. Wohngeldbescheid/ALG II Bescheid) sind vorzulegen.
 
Antragstellung:
Der formlose Antrag auf Ermäßigung der Teilnahmegebühr ist mit den entsprechenden Nachweisen an die Veranstalter*in zu richten.
 
Außerordentlicher Individualzuschuss
In besonderen Situationen kann ein Zuschuss gewährt werden.
Die Einkommensverhältnisse sind mit dem Antrag nachzuweisen. Bei monatlich unterschiedlichem Brutto-Einkommen wird der Durchschnitt der letzten sechs Monatseinkünfte vor Antragstellung zugrunde gelegt.
 
Der Antrag auf einen außerordentlichen Individualzuschuss ist an das Referat Ehe-Familie-Diversität (Okenstr. 15, 79108 Freiburg, e-f-d@seelsorgeamt-freiburg.de, 0761-5144-201) zu richten.