
Familienbegegnung und Familienbildung - Innovative Projekte für Veranstalter*innen
Grundsätzliches
- Ziel des Familienfonds ist die Förderung von Familien in Veranstaltungen der Familienbegegnung und -bildung.
- Familien können gefördert werden bei Veranstaltungen des Erzbistums Freiburg, seiner Gliederungen und Einrichtungen, einschließlich der kirchlichen Verbände und Werke, die der Familienbegegnung und -bildung dienen und Anregungen geben zu einem Leben aus dem Glauben.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuschüsse aus den Haushaltsmitteln der Erzdiözese Freiburg können nur in dem Maß bewilligt werden, wie die Erzdiözese Freiburg Gelder zur Verfügung stellt.
Nicht gefördert werden:
- Veranstaltungen innerhalb des Wohnbereichs, eintägige Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit überwiegendem Freizeitcharakter.
- Veranstaltungen, die bereits über den kirchlichen Jugendplan, das Exerzitienwerk, durch andere
kirchliche Stellen oder durch staatliche oder kommunale Mittel bezuschusst werden.
Sonderzuschüsse für innovative Projekte
Bezuschusst werden:
Erstmalig geplante innovative Projekte im Sinne einer Anschubfinanzierung, die der Familienbegegnung und -bildung dienen. Projekte, die das Referat Ehe-Familie-Diversität selbst oder mit Kooperationspartnern durchführt.
Erstmalig geplante innovative Projekte im Sinne einer Anschubfinanzierung, die der Familienbegegnung und -bildung dienen. Projekte, die das Referat Ehe-Familie-Diversität selbst oder mit Kooperationspartnern durchführt.
Antragstellung:
Anträge durch das Antragsformular bis sechs Monate vor Projektbeginn beim Referat Ehe-Familie-Diversität (Okenstr. 15, 79108 Freiburg, e-f-d@seelsorgeamt-freiburg.de, 0761-5144-201) zu stellen.


